Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter
zugegangen ist. Zur Bestätigung des Zugangs sendet der Mieter dem Vermieter die Rückbestätigung ausgefüllt und
unterschrieben per Fax, Mail oder mit der Post zurück. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit
ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl
belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Mietpreis und Nebenkosten: Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser usw.) enthalten. Sind Zusatzleistungen (z.B. Waschen, Trocknen, Handtücher usw.) erforderlich, werden diese Nebenkosten
gesondert in Rechnung gestellt.
3. Mietdauer/Inventar
Mietdauer/Inventar: Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden. Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und im besenreinen Zustand übergeben.
Dazu gehören auch das Spülen und Wegräumen des benutzten Geschirrs sowie das Entleeren der Papierkörbe und
Mülleimer.
4. Pflichten des Mieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts. Er behält sich das Recht vor, bei schwerer Erkrankung oder
Tod vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter schnellstmöglich zu informieren. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt,
wie Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wasserrohrbruch oder Ähnlichem.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts. Er behält sich das Recht vor, bei schwerer
Erkrankung oder Tod vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter schnellstmöglich zu informieren.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, wie Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Wasserrohrbruch oder Ähnlichem.
6. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen oder ähnliche, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters
mitgebracht werden. Die Erlaubnis gilt nur im
Einzelfall und kann widerrufen werden.
Mitgebrachte Haustiere dürfen auf keinen Fall allein ohne Aufsicht in der Ferienwohnung
bleiben.
Bei auftretenden Unzuträglichkeiten haftet der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden oder
Verschmutzungen. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind,
müssen vor der Abreise vom Mieter vollständig beseitigt und gemeldet werden. Sie sind keinesfalls Bestandteil der vom
Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung.
7. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er
pauschalen Ersatz für die entgangenen Kosten zu leisten.
Der Mieter kann sich 10% des Unterkunftspreises bei Vermietung einer Ferienwohnung als angemessen anerkannt anrechnen
lassen; 90% muss der Mieter selbst tragen. Alternativ kann der Mieter für einen Ersatzmieter sorgen und ihn an seiner Stelle in
das Mietverhältnis eintreten lassen. Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, die gebuchte Unterkunft, wenn möglich,
anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Cham zuständig.