Allgemeine Mietbedingungen

 

1.       Vertragsabschluß

 

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist. Zur Bestätigung des Zugangs sendet der Mieter dem Vermieter die Rückbestätigung ausgefüllt und unterschrieben per Fax, Mail oder mit der Post zurück. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

2.       Mietpreis und Nebenkosten

 

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten ( z.B. für Strom, Heizung, Wasser usw.) enthalten. Sind Zusatzleistungen (z.B. Waschen, Trocknen, Handtücher usw.) werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.       Mietdauer/Inventar

 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14°°Uhr in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise soll dem Vermieter mitgeteilt werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10°° Uhr  geräumt und im besenreinen Zustand übergeben, ebenso das Spülen und wegräumen des benutzen Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

 

4.       Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich, dass Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu dem Objekt gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von Ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

5.       Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts.

Der Vermieter behält sich das Rech vor, bei einer schweren Erkrankung oder Tod vom Vertrag zurückzutreten

und den Mieter schnellstmöglich zu informieren.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, wie Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, 

Wasserrohrbruch oder ähnlichem.

 

6.       Tierhaltung

 

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall, sie kann widerrufen werden. Die mitgebrachten Haustiere dürfen auf keinen Fall alleine ohne Aufsicht in der Ferienwohnung bleiben. Wenn Unzuträglichkeiten eintreten haftet der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden oder Verschmutzungen. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind müssen vor der Abreise vom Mieter gänzlich beseitigt werden und gemeldet werden, und ist keinesfalls Bestandteil der vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung.

 

7.       Rücktritt durch den Mieter

 

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die entgangenen Kosten zu leisten. Der Mieter kann  sich 10% des Unterkunftpreises bei Vermietung einer Ferienwohnung als angemessen anerkannt anrechnen lassen, 90% muss der Mieter selber tragen. Der Mieter kann aber auch für einen Ersatzmieter sorgen und Ihn an seiner Stelle in das Mietverhältnis eintreten lassen. Der Vermieter hat auch die Möglichkeit die gebuchte Unterkunft wenn möglich anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

8.       Rechtswahl und Gerichtsstand

 

 

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Cham zuständig.